Unser Dienstleistungsangebot und die Vertragsbestandteile sowie die Rechte und Pflichten des Auftraggebers beziehen sich ausschließlich auf die Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und gelten ab der mündlichen oder schriftlichen Auftragserteilung seitens des Kunden, unabhängig davon, ob bereits Zahlungen geleistet wurden oder nicht. Abweichende Regelungen sind nur einzelvertraglich möglich.
§1 Unser Leistungsportfolio beinhaltet die Planung und Zubereitung der Speisen im Rahmen der Feierlichkeiten. Das genaue Leistungspaket wird zusammen mit dem Kunden im Vofeld definiert.
§2 Nach einer verbindlichen Zusage für die Durchführung einer Feier müssen 25 % des vereinbarten Honorars (ohne Fahrtkosten) innerhalb von 2 Wochen im Voraus geleistet werden. Dies gilt der Sicherheit zur beidseitigen Verpflichtung der vereinbarten Leistungen und ist gleichzeitig eine Vergütung der Planung und Vorbereitungsmaßnahmen der Feier. Die restliche Zahlung erfolgt bar am Tag der Veranstaltung.
§3 Solle die verbindlich zugesagte Feier seitens des Kunden abgesagt werden beträgt die Aufwandsentschädigung 25 % des vereinbarten Honorars. Ist die Vorauszahlung bereits erfolgt, wird diese gegen die Aufwandsentschädigung eingerechnet. Wird der Auftrag seitens des Kunden innerhalb eines Monats vor der Veranstaltung storniert, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der vereinbarten Vertragssumme fällig.
§4 Wir behalten uns eine einseitige Stornierung des Auftrags vor, falls die Ausstattung der Küche trotz vorheriger mündlicher Zusicherung eine professionelle Speisenzubereitung unmöglich macht.
§5 Neben dem vereinbarten Honorar werden Fahrtkosten berechnet. Wie hoch sie ausfallen, hängt von der Entfernung ab. Berechnet wird die Strecke von unserem Standort (70378 Stuttgart) bis zum Veranstaltungsort:
bis 50 km Entfernung: pauschal 100 EUR
bis 100 km Entfernung: pauschal 150 EUR
bis 200 km Entfernung: pauschal 200 EUR
Auch mögliche Fahrten zum Auftraggeber oder zum Veranstaltungsort für die Abstimmung und Vorbereitung der Feier werden nach diesem Muster separat berechnet.
§7 Während der Veranstaltung haftet der Auftraggeber für Diebstahl oder Sachbeschädigung unserer mitgebrachter Ausstattung, die durch die Teilnehmer der Feier entstehen. Auch die Haftung für mögliche Unfälle im Küchenbereich liegt im Verantwortungsbereich des Veranstalters.
§8 Die uns zur Verfügung gestellten Kontaktdaten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§9 Die von uns erbrachten Leistungen werden umsatzsteuerfrei gemäß § 19 UstG als Kleingewerbe-Unternehmer abgerechnet.
Mit der Erteilung eines Auftrags zur Durchführung der Feier erklärt sich der Kunde mit den Regelungen in AGBs einverstanden.